Allgemeine Geschäftsbedingungen

Buchung. Die Anreise auf dem Camping- und Wohnmobilpark am Weserangerbad in Rinteln ist mit Buchung über den Check-In Terminal oder über die Pay & Park App möglich.

Der Übernachtungspreis ist bei Buchung zu entrichten. Nach Zahlung des Übernachtungspreises ist die Zufahrt über die automatische Schrankenanlage möglich. Die Ausfahrt erfolgt ebenfalls automatisiert über die Schrankenanlage.

Für das Fußgängertor erhalten Sie mit Buchung einen Zugangscode – sowohl über den Check-In Terminal sowie auch über die Pay & Park App.

Nur Personen, die mit Buchung angemeldet sind, dürfen den Campingplatz nutzen.

Rücktritt/Stornierungsbedingungen: 

Wohnmobilstellplätze über die APP:  Ein Rücktritt vom Vertrag ist möglich. Die Stornierung muss über die Pay&Park App erfolgen und ist kostenlos. Bei Nichtanreise ist eine Erstattung des Übernachtungspreises nicht möglich.

Urlauberplätze: Bei Buchung von länger als 2 Tagen gelten folgende Stornobedingungen:

ab 14 Tage vor Reiseantritt 30% des Mietpreises

ab 7 Tage vor Reiseantritt 50% des Mietpreises

ab 3 Tage vor Reiseantritt 80% des Mietpreises

bei Nichtanreise 100% des Mietpreises

Bei Buchung über den Check-In Terminal erwerben Sie ein 24 Stunden Ticket.

Bei Buchung über die Pay & Park App ist die Anreise ab 13 Uhr möglich, die Abreise muss bis 12 Uhr des folgenden Tages erfolgen.

Entgelt. Die vom Campinggast zu zahlenden Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste des Campingplatzes. Der Gast hat sich über die im Anmeldezeitraum geltenden Preise für die angebotenen Leistungen zu informieren.

Aufenthalt / Besuch. Die Campinganlage dient allen zur Erholung. Deshalb sollten alle Handlungen, die andere belästigen oder stören können, unterlassen werden. Insbesondere sind die Gemeinschaftsanlagen schonend zu behandeln, da sie der Erholung, der Hygiene oder der Freizeitgestaltung dienen. Gefahren, die von solchen Anlagen ausgehen, sind nicht selbst zu beseitigen, sondern sofort dem Campingplatzbetreiber zu melden. Schäden, die während des Aufenthalts durch den Gast, seine Begleiter oder Gäste entstanden sind, sind zu ersetzen.

Besucher dürfen erst nach Anmeldung den Platz betreten.

Den Anweisungen des Campingplatzbetreibers oder dessen Personal ist Folge zu leisten. Bei Verstoß gegen die Platzordnung ist der Campingplatzbetreiber oder dessen Stellvertreter berechtigt, den Mieter oder die in seinem Bereich befindlichen Personen sofort vom Platz zu verweisen.

Hunde sind stets an der kurzen Leine zu halten. Alle Tiere sind so zu halten, dass eine Belästigung oder Gefahr ausgeschlossen ist. Für die Sanitärgebäude besteht absolutes Verbot für Tiere. Tierkot ist sofort zu beseitigen. Sobald ein Tier eine Belästigung darstellt, kann der Campingplatzbetreiber verlangen, dass diese einzelnen Tiere vom Campingplatzgelände ferngehalten werden, auch wenn grundsätzlich die Tierhaltung erlaubt ist. Die Miete kann nicht gemindert werden.

SCHRITT-Tempo gilt für alle Fahrzeuge. Mit motorisierten Fahrzeugen sind nur die Fahrten zum Stellplatz und vom Stellplatz zur Ausfahrt erlaubt, alles andere muss mit dem Fahrrad oder zu Fuß erledigt werden. Besuchern ist das Befahren des Platzes mit jeglichen motorisierten Fahrzeugen nicht erlaubt. Das Abstellen von Fahrzeugen jeglicher Art am Rand der Straßen ist verboten.

Wasserzapfstellen auf dem Gelände sind nur für die Entnahme von Frischwasser zu benutzen.

Schmutzwasser darf nicht auf dem Gelände ausgegossen werden. Es darf kein Trinkwasser unnötig verschwendet werden. Autowäsche ist verboten.

Offene Feuer sowie feuergefährdende Heizungen sind verboten. Grillen mit einem hochbeinigen Gas- oder Holzkohlegrill ist erlaubt, wenn jede Gefährdung ausgeschlossen ist. Brandschäden die durch Grill- oder Feuerschalen auf der Wiese entstehen, berechnen wir mit mind. 50,00 €. Jeder Gast verpflichtet sich verantwortungsbewusst und vorsichtig mit Feuer- und Funkenflug umzugehen.

Gasflaschen müssen in den dafür vorgesehenen Behältern aufgestellt bzw. gelagert werden. Die Lagerung und Beförderung muss den aktuellen sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen.

Haftung. Der Campingplatzbetreiber haftet nicht für Diebstahl oder Unfall. Dies gilt auch für die Benutzung von z.B. Sanitäranlagen. Die Benutzung aller zur Verfügung gestellten Geräte und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Kinder sind von solchen Geräten fernzuhalten.

Kinder unter 6 Jahren dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen die Sanitäranlagen nutzen. Im gesamten Sanitärgebäude ist Rauchverbot.

Sonstige Vereinbarungen. Soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Begriff Campingplatz verwendet wird, ist hiermit das Unternehmen Camping- und Wohnmobilpark am Weserangerbad, Tanja & André Althaus GbR, gemeint.

Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, bedürften zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksam oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.